Allgemeine Vertragsbedingungen
Academia Matura und Einzelprogramme

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind integrierender Bestandteil der Schulungsverträge, welche die Schüler
oder deren gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormundschaft, u.ä., nachstehend gesetzliche Vertreter) mit der Academia Schools GmbH, Lagerstasse 1, 8004 Zürich (nachstehend «Academia») abschliessen. Sie gelten für alle Studiengänge und Einzelprogramme, die mit der Academia abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen Studiengang erklären sich die gesetzlichen Vertreter mit diesen allgemeinen Vertragsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

Bestimmte Dienstleistungen der Academia können jeweils separaten Vertragsbedingungen und/oder Anmelde- bedingungen unterliegen, wodurch die Regelungen dieser AVB ergänzt werden. Auf diese wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung gegebenenfalls gesondert hingewiesen. Soweit diese separaten und besonderen Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche von den Vorschriften dieser AVB abweichen, gelten die Regelungen der besonderen Bedingungen vorrangig gegenüber der jeweiligen Regelung dieser AVB.

Vertragsabschluss und Pflichten der Vertragsparteien

Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Unterzeichnung des Schulungsvertrages durch die gesetzlichen Vertreter und durch den Vertreter der Academia.

Die Schüler resp. deren gesetzliche Vertreter haften für die Pflichten, die sie durch den Schulungsvertrag eingehen, je einzeln solidarisch. Diese Solidarhaftung wird auch durch eine allfällige spätere Änderung des Zivilstandes nicht beseitigt. Die Schüler resp. deren gesetzliche Vertreter haften für die Pflichten, die sie durch diesen Schulungsvertrag eingehen, auch wenn der Schüler die Volljährigkeit erreicht.

Die Schüler resp. deren gesetzliche Vertreter erklären sich mit der Schulordnung einverstanden.
Tritt der Schüler trotz zustandegekommenem Schulungsvertrag nicht in die Schule ein, steht der Academia eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von 15% des Gesamtbetrages für die vereinbarte Schulung zu.
Der Unterricht wird durch fachlich qualifizierte Personen und auf zeitgemässen methodisch-didaktischen Grundlagen erteilt. Die Besetzung und Gestaltung des Unterrichts erfolgt durch die Academia. Die Schule ist berechtigt, während der Laufzeit des Schulungsvertrages Lehrpersonen auszuwechseln. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrperson besteht nicht.

Wird ein ganzer Studiengang definitiv abgesagt, werden die bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet. Jeglicher Ersatz von weiteren Kosten ist ausgeschlossen.

Der Abschluss des Schulungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des angestrebten Ausbildungszieles dar. Die Lehrmittel sind im Schulgeld nicht inbegriffen.

Die Kosten für Exkursionen, Ausflüge, Schullager, Prüfungen und Zertifikate, sowie andere zusätzliche Dienstleistungen und Aktivitäten, sind im Schulgeld nicht inbegriffen.

Finanzielle Bestimmungen und Zahlungsbedingungen

Das Schulgeld ist im Voraus entweder als Einmalzahlung oder bei Ratenzahlungen gegen eine entsprechende Administrationsgebühr zu entrichten. Die Fälligkeit des Schulgeldes ist im Schulungsvertrag festgelegt.

Ist das Schulgeld oder die vereinbarte erste Rate nicht bezahlt, wird das Schulprogramm noch nicht gestartet.

Werden nach Beginn des Unterrichts eine oder mehrere Raten bis zur vereinbarten Zahlungsfrist nicht bezahlt, so hat die Academia das Recht, den Schüler bis zur Begleichung aller fälligen Raten von der Teilnahme am Schulprogramm auszuschliessen. Auch für die Zeit des Ausschlusses ist das Schulgeld geschuldet.

Bleibt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung und einer Nachfrist von 10 Tagen aus, kann die Academia vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Vertragsrücktritts steht der Academia nebst der Gebühr für die erbrachte Unterrichtsleistung eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von 15% des Gesamtbetrages für die vereinbarte Schulung zu. Für Mahnungen kann die Academia eine Administrationsgebühr erheben. Im Falle einer Betreibung gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten des Betriebenen. Auf den ausstehenden Betrag verrechnet die Academia einen Jahreszins von 3%.

Auch wenn eine Drittpartei (z.B. der Arbeitgeber der gesetzlichen Vertreter) die Bezahlung des Schulgeldes übernimmt, sind die gesetzlichen Vertreter Vertragspartei und Schuldner des Schulgeldes. Falls die Rechnungen dem Arbeitgeber zur Zahlung zugestellt werden sollen, bedingt dies eine schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberfirma, wonach diese die finanziellen Pflichten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis übernimmt. Ein Wechsel der Zahlungsadresse ist sechs Wochen vor Semesterbeginn bekannt zu geben.

Im Falle von Zahlungsverzug behält sich die Academia vor, ein Inkassounternehmen oder eine andere spezialisierte Organisation (z.B. Rechtsanwaltskanzlei) mit dem Einzug der Schulgeldforderung zu beauftragen.
Die Academia meldet Schüler nur dann zu Prüfungen an, wenn das fällige Schul- und / oder Prüfungsgeld zum Anmeldezeitpunkt vollständig bezahlt ist.

Sind beim Austritt des Schülers Schulgeldforderungen noch nicht beglichen, behält sich die Academia vor, Zeugnisse und Diplome bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

Versäumter Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht; es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ein Wechsel der Zahlungsmodalitäten (z.B. von Semesterzahlung auf Ratenzahlung) ist nur auf Beginn eines neuen Semesters möglich. Eine entsprechende Mitteilung hat mindestens sechs Wochen vor Semesterbeginn zu erfolgen.

Vorzeitige Kündigung während des Schuljahres durch den Kunden

Der Schulungsvertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben zum Ende eines Monats gekündigt werden. In diesem Falle steht der Academia nebst der Gebühr für die erbrachte Unterrichtsleistung sowie dem Schulgeld bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von 15% des verbleibenden Schulgeldes zu. Das Schulgeld während der Kündigungsfrist sowie die Umtriebsentschädigung sind auch dann zu bezahlen, falls der Schüler schon vor dem Vertragsende von der Schule genommen wird.

Ausserordentliche Vertragsauflösung durch die Academia

Die Academia kann den Schulungsvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, wenn

  • der Schüler trotz schriftlicher Abmahnung dem Unterricht wiederholt unentschuldigt fernbleibt.
  • schwerwiegende Fälle wie vorsätzliche Sachbeschädigung, Ehrverletzung, u.ä. vorliegen.
  • andere wichtige Gründe die Fortsetzung des Schulungsvertrags für die Academia unzumutbar machen.

Im Falle der ausserordentlichen Vertragsauflösung steht der Academia nebst der Gebühr für die erbrachte Unterrichts- leistung eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von 15% des verbleibenden Schulgeldes zu.

Schulferien und Feiertage

Die Schulferien und Feiertage werden vor Semesterbeginn durch die Academia kommuniziert. Sie richten sich grundsätzlich nach der Ferien- und Feiertagsregelung desjenigen Kantons, in welchem die Unterrichtsleistung erbracht wird.

Organisation Einzelunterricht

Unter «Einzelunterricht» sind sowohl Präsenz- als auch virtuelle oder andere von der Academia angebotene Formen von eins-zu-eins-Unterricht zu verstehen. Die Festlegung des individuellen Lektionenplans erfolgt zwischen Teilnehmenden und der Academia.

Einzelunterricht kann bis spätestens 16.00 Uhr des vorhergehenden Werktags (Montag – Freitag) per Mail oder telefonisch während der Öffnungszeiten des jeweils zuständigen Empfangs abgesagt oder verschoben werden. Bei späteren Absagen oder Verschiebungen hat Academia das Recht, die Leistung in Rechnung zu stellen. Einzellektionen verfallen ein Jahr nach Besuch des letzten Unterrichts.

Sollte die Lehrperson kurzfristig ausfallen, wird Academia, sofern möglich, auf Wunsch eine Vertretung stellen. Sollte fristgerecht keine Vertretung gestellt werden können, behält Academia sich vor, die Lektion abzusagen und ein Alternativdatum anzubieten.

Organisation Privatgruppen

Für Privatgruppen-Buchungen gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen gemäss AVB wie für den Einzelunterricht. Im Falle eines Ausstiegs oder einer Stornierung eines Privatgruppenmitglieds ist dennoch das ganze Kursgeld geschuldet, damit die Gruppe weitergeführt werden kann. Eine einzelne Stornierung eines laufenden Privatgruppen-Guthabens ist damit ausgeschlossen.

Aus organisatorischen Gründen behält sich die Academia vor, Kurse zu verschieben, zusammenzulegen, abzusagen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl zu kürzen oder die eingesetzte Lehrperson vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere Lehrperson zu ersetzen.

Übertritte und Aufnahmeprüfungen

Eine Anmeldung für den Übertritt des Schülers an eine andere Schule resp. eine Anmeldung zu einer Aufnahmeprüfung einer anderen Schule sind durch die gesetzlichen Vertreter des Schülers vorzunehmen.

Erfüllen der technischen Voraussetzungen

Academia informiert rechtzeitig über die für die Teilnahme an virtuellen Unterrichtsformen benötigten technischen Voraussetzungen. Es liegt in der Verantwortung der Kursteilnehmenden, diese auf ihrem für die Unterrichtsteilnahme vorgesehenen Endgerät zu gewährleisten und die Verfügbarkeit der erforderlichen Internetverbindung sicherzustellen. Können Unterrichtseinheiten aus Gründen, welche auf einem Nichterfüllen der technischen Voraussetzungen seitens der Kursteilnehmenden beruhen, nicht durchgeführt werden, so sind diese trotzdem zu bezahlen.

Kursteilnehmende verpflichten sich, die zugewiesenen persönlichen Zugangsdaten und Passwörter für die Nutzung der gebuchten virtuellen Dienstleistungen ausschliesslich für den eigenen Gebrauch einzusetzen und den Zugriff von Dritten auf die besagten persönlichen Daten auszuschliessen.

Versicherung

Der Schüler bzw. seine gesetzlichen Vertreter bestätigen mit der Unterzeichnung des Schulungsvertrages, dass der Schüler im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse gegen die Folgen von Unfällen versichert ist. Die Academia hat keine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen

Haftung

Die Academia übernimmt dem Schüler oder Dritten gegenüber – insbesondere bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art – soweit gesetzlich zulässig keine Haftung. Die gesetzlichen Vertreter sorgen für den nötigen, in der Schweiz wirksamen Versicherungsschutz, wozu insbesondere auch eine Haftpflichtversicherung zählt.

Datenschutz

Die basierend auf den Schulungsverträgen erhaltenen personenbezogenen Daten werden von der Academia sowie der Schule nach geltenden nationalen und supranationalen Gesetzgebungen erfasst, verwaltet und verarbeitet. Sollte es im Zusammenhang mit Schulungsverträgen wider Erwarten zu Rechtsstreitigkeiten kommen, behält sich sich die Academia eine gesetzeskonforme Übermittlung der jeweiligen personenbezogenen Daten an Drittparteien (wie z.B. Inkassobüros, Anwälte, Gerichte etc.) vor.

Information über volljährige Schüler

Die Academia kann die gesetzlichen Vertreter eines volljährigen Schülers auch ohne dessen Zustimmung über wichtige Schulangelegenheiten informieren, sofern sie für die Bezahlung des Schulgeldes aufkommen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Schulungsvertrages, der Allgemeinen Vertragsbestimmungen oder deren Beilagen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen sind so auszulegen oder so zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieser Vereinbarungen in zulässiger Weise am nächsten kommen. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Vereinbarungen zwischen der Academia und den Schülern resp. deren gesetzlichen Vertretern sowie deren Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Rechtlich bindend ist die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie des Schulungsvertrages. Englische Übersetzungen dienen lediglich zur Information.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Academia ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Academia. Academia hat auch das Recht, den Schüler bzw. seine gesetzlichen Vertreter an deren Wohnsitz zu belangen.